Die Stiftung der Loge

 

In Freimaurer-Kreisen wird die Gründung einer neuen Loge als deren Stiftung bezeichnet. Zu diesem Anlass erhält die Loge eine Urkunde, die ihre Rechte und Pflichten beschreibt.

 

Die In-Arbeit-Setzung erfolgt dann mit einer feierlichen Zeremonie, der Licht-Einbringung. Unsere Lichteinbringung erfolgte am 9. März 1879.

 

Das Original unserer Stiftungs-Urkunde (Constitutions-Patent) ist 1933 verloren gegangen. Jedoch ist ein Lichtbild des Originals erhalten, nach welchem der Maler und spätere Meister vom Stuhl unserer Loge, Br. Georg-Emil Baumann, zum Stiftungsfest am 9. März 1950 eine Abschrift fertigte.

 

 

 

 

Der Text lautet:

 

 

Constitutions-Patent

 

Wir, Großmeister, zugeordneter Großmeister,

Großaufseher und stimmberechtigte Mitglieder

der großen Freimaurer-Loge von Preußen genannt Royal York zur Freundschaft in Berlin tun hiermit kund und zu wissen:

Nachdem die Ehrwürdigen Brüder Langheld, Schwanhäuser, Mencke, Riemer, Bischoff, Müller, Sellin, Kayser, Harks, Henkel, Oenicke, Rickleffs, Thomas und Zernecke den Wunsch geäußert haben, im Orient zu Wilhelmshaven eine gerechte und vollkommene Johannis-Freimaurer-Loge unter dem Namen

 

Wilhelm zum silbernen Anker

 

zu stiften, unsererseits auch nichts entgegensteht, da der vorschriftsmäßige Revers am 27. Januar 1879 ausgestellt und zugesandt worden ist, so konstituieren wir kraft dieses die Johannis-Loge Wilhelm zum silbernen Anker in Wilhelmshaven und nehmen alle Mitglieder derselben in unsern großen Freimaurerbund, den Meister von Stuhl, den ersten und zweiten Aufseher, die zeitigen sowohl wie die künftigen während ihrer Amtsführung als berechtigte Mitglieder unserer Großloge auf und an und erteilen der genannten Johannnis-Loge die Befugnis, in ihrem Oriente maurerische Zusammenkünfte zu halten, rechtschaffene, bewährte, dem Landesherren und dem Vaterlande treu ergebene Männer nach dem vorgeschriebenen Rechte unseres Logenbundes zu Freimaurer-Lehrlingen aufzunehmen und solche nach Befinden der Umstände zu Gesellen und Meistern zu befördern. Die von ihr Aufgenommenen und Beförderten wollen wir anerkennen und begehren, daß selbige von allen rechtmäßigen Freimaurer Logen anerkannt und zugelassen werden.

Alles dieses unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die gerechte und vollkommene Johannis-Loge Wilhelm zum silbernen Anker den Statuten unserer Großen Loge immerdar treu ergeben bleibe, jedem Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte irgend einer maurerischen Behörde oder irgend eines Bruders widerstehe, alles Fremdartige, besonders jede politische Tendenz und was den Landesgesetzen entgegen, von diesen entfernt halte, dem Aberglauben, der Schwärmerei und der Täuschung ebenso wie dem Unglauben, dem Leichtsinn und der Gleichgültigkeit kräftig wehre und auch überall so verhalte, wie es einer gerechten und vollkommenen, zum Bereich der Großen Loge von Preußen genannt zur Royal York zur Freundschaft gehörenden Johannisloge wohl anstehet und gebühret.

 

Urkundlich unserer eigenhändigen Unterschrift und unserem großen Siegel ausgefertigt. So geschehen im Orient von

Berlin am 31. Januar 1879

 

                      Siegel                                                          gez. (Unterschriften)

der Großen Freimaurer-Loge von Preußen

Royal York genannt zur Freundschaft.

 

Druckversion | Sitemap
© Wilhelm zum Silbernen Anker e. V.